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  • Bestattungsamt

    Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die entsprechenden Kontaktangaben entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter.

     

    Adresse:

    Gemeindekanzlei Staffelbach
    Dorfstrasse 11
    5053 Staffelbach
    Tel.: 062 745 88 88
    Mail: gemeindekanzlei@staffelbach.ch

     

     

    In dringenden Fällen: 

    Hochuli Bestattungsinstitut
    Mattenweg 22
    5057 Reitnau
    Tel: 062 726 05 45
    Mail: info@hochuli-bestattungsinstitut.ch

     

    Alfred Jost Bestattungsinstitut GmbH
    Holzstrasse 74
    5745 Safenwil
    Tel: 062 797 15 54
    Mail: info@jost-bestattungen.ch

     

    Bestattungsinstitut Caminada AG
    Florasstrasse 10
    5000 Aarau
    Tel: 062 824 25 84
    Mail: aarau@caminada-ag.ch

     

    Bestattungen Baumann AG
    Buchserstrasse 34
    5000 Aarau
    Tel: 062 822 22 00
    Mail: info@bestattungsinstitutaarau.ch

     

    An verlängerten Wochenenden sowie über die Feiertage besteht eine Pikettdienst für Todesfälle. Die entsprechenden Kontaktangaben entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter.

     

     

    Erbenverzeichnis

    Die Gemeindekanzlei erstellt ein Verzeichnis der gesetzlichen Erben der verstorbenen Person. Im Erbenverzeichnis sind jedoch keine Angaben zu den tatsächlich erbberechtigten Personen enthalten, da allfällige Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag, Testament, etc.) nicht berücksichtigt werden.

    Erbbescheinigung

    Im Gegensatz zum Erbenverzeichnis gibt die Erbbescheinigung Auskunft über die erbberechtigten Personen. Sie wird oft benötigt, um über den Nachlass verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder Grundeigentum der verstorbenen Person geht. Die Erbbescheinigung kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

    Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist das Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Für Erbschaften/Nachlässe in der Gemeinde Staffelbach ist das Bezirksgericht Zofingen, Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen, anzuschreiben. Die Bestellung hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen.

    Sie können über den hier publizierten Link von www.ag.ch das detaillierte Kreisschreiben des Obergerichtes einsehen und das Merkblatt sowie das Bestellformular für die Erbbescheinigung herunterladen.

    Anmeldung des Erbganges beim Grundbuchamt

    Für die Überschreibung von Grundstücken ist immer eine Erbbescheinigung erforderlich. Es wird empfohlen, den Erbgang zeitnah anzumelden. Erst nach diesem Vollzug sind aus dem Grundbuch anstelle der verstorbenen Person die aktuellen Eigentümer ersichtlich. Weitere Informationen über die Anmeldung für die Eintragung der Erben verstorbener Grundeigentümer finden Sie unter folgendem Link: Grundbuch

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.