Bestattungsamt
Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die entsprechenden Kontaktangaben entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter.
Adresse: |
Gemeindekanzlei Staffelbach |
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In dringenden Fällen: |
Hochuli Bestattungsinstitut
Alfred Jost Bestattungsinstitut GmbH
Bestattungsinstitut Caminada AG
Bestattungen Baumann AG
An verlängerten Wochenenden sowie über die Feiertage besteht eine Pikettdienst für Todesfälle. Die entsprechenden Kontaktangaben entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter. |
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Erbenverzeichnis
Die Gemeindekanzlei erstellt ein Verzeichnis der gesetzlichen Erben der verstorbenen Person. Im Erbenverzeichnis sind jedoch keine Angaben zu den tatsächlich erbberechtigten Personen enthalten, da allfällige Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag, Testament, etc.) nicht berücksichtigt werden.
Erbbescheinigung
Im Gegensatz zum Erbenverzeichnis gibt die Erbbescheinigung Auskunft über die erbberechtigten Personen. Sie wird oft benötigt, um über den Nachlass verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder Grundeigentum der verstorbenen Person geht. Die Erbbescheinigung kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.
Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist das Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Für Erbschaften/Nachlässe in der Gemeinde Staffelbach ist das Bezirksgericht Zofingen, Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen, anzuschreiben. Die Bestellung hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen.
Sie können über den hier publizierten Link von www.ag.ch das detaillierte Kreisschreiben des Obergerichtes einsehen und das Merkblatt sowie das Bestellformular für die Erbbescheinigung herunterladen.
Anmeldung des Erbganges beim Grundbuchamt
Für die Überschreibung von Grundstücken ist immer eine Erbbescheinigung erforderlich. Es wird empfohlen, den Erbgang zeitnah anzumelden. Erst nach diesem Vollzug sind aus dem Grundbuch anstelle der verstorbenen Person die aktuellen Eigentümer ersichtlich. Weitere Informationen über die Anmeldung für die Eintragung der Erben verstorbener Grundeigentümer finden Sie unter folgendem Link: Grundbuch
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.