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Bestattungsamt

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die entsprechenden Kontaktangaben entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter.

 

Adresse:

Gemeindekanzlei Staffelbach
Dorfstrasse 11
5053 Staffelbach
Tel.: 062 745 88 88
Mail: gemeindekanzlei@staffelbach.ch

 

 

In dringenden Fällen: 

Hochuli Bestattungsinstitut
Dorfstrasse 3
5040 Schöftland
Tel: 062 726 05 45
Mail: info@hochuli-bestattungsinstitut.ch

 

Alfred Jost Bestattungsinstitut GmbH
Holzstrasse 74
5745 Safenwil
Tel: 062 797 15 54
Mail: info@jost-bestattungen.ch

 

Bestattungsinstitut Caminada AG
Florasstrasse 10
5000 Aarau
Tel: 062 824 25 84
Mail: aarau@caminada-ag.ch

 

Bestattungen Baumann AG
Buchserstrasse 34
5000 Aarau
Tel: 062 822 22 00
Mail: info@bestattungsinstitutaarau.ch

 

An verlängerten Wochenenden sowie über die Feiertage besteht eine Pikettdienst für Todesfälle. Die entsprechenden Kontaktangaben entnehmen Sie der Ansage auf dem Anrufbeantworter.

 

 

Erbenverzeichnis

Die Gemeindekanzlei erstellt ein Verzeichnis der gesetzlichen Erben der verstorbenen Person. Im Erbenverzeichnis sind jedoch keine Angaben zu den tatsächlich erbberechtigten Personen enthalten, da allfällige Verfügungen von Todes wegen (Erbvertrag, Testament, etc.) nicht berücksichtigt werden.

Erbbescheinigung

Im Gegensatz zum Erbenverzeichnis gibt die Erbbescheinigung Auskunft über die erbberechtigten Personen. Sie wird oft benötigt, um über den Nachlass verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder Grundeigentum der verstorbenen Person geht. Die Erbbescheinigung kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von drei Monaten ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist das Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Für Erbschaften/Nachlässe in der Gemeinde Staffelbach ist das Bezirksgericht Zofingen, Untere Grabenstrasse 30, 4800 Zofingen, anzuschreiben. Die Bestellung hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen.

Sie können über den hier publizierten Link von www.ag.ch das detaillierte Kreisschreiben des Obergerichtes einsehen und das Merkblatt sowie das Bestellformular für die Erbbescheinigung herunterladen.

Anmeldung des Erbganges beim Grundbuchamt

Für die Überschreibung von Grundstücken ist immer eine Erbbescheinigung erforderlich. Es wird empfohlen, den Erbgang zeitnah anzumelden. Erst nach diesem Vollzug sind aus dem Grundbuch anstelle der verstorbenen Person die aktuellen Eigentümer ersichtlich. Weitere Informationen über die Anmeldung für die Eintragung der Erben verstorbener Grundeigentümer finden Sie unter folgendem Link: Grundbuch

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.