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Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024 wie folgt veröffentlicht:

Ortsbürgergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
  2. Budget 2025
  3. Verkauf Parzelle 551 an den Staat Aargau
  4. Verkauf Parzellen 559, 576, 578 und 1606 an die Bodenverbesserungsgenossenschaft Staffelbach

Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 3 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen erreicht und sie unterstehen daher nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.

Für den Beschluss des Traktandums 4 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei der Abstimmung nicht erreicht und es untersteht daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

 

Einwohnergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
  2. Nachtragskredit für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) über CHF 60'000.00
  3. Verpflichtungskredit für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Generation 2 über CHF 180'000.00
  4. Budget 2025 mit einem Gemeindesteuerfuss von 119%
  5. Einbürgerung Timo Berger

Ausser Traktandum 5 (Einbürgerung) unterliegen alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen den Beschluss zum Traktandum 5 ausgeschlossen.

Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025

GEMEINDERAT STAFFELBACH

 

Online-Schalter der Gemeinde Staffelbach

Dank dem Smart Service Portal des Kantons Aargau ist die Gemeinde Staffelbach jetzt noch näher bei Ihnen und für immer mehr Dienstleistungen rund um die Uhr geöffnet. Ob Heimatausweis, Entsorgungsmarken oder Ratenzahlungen für Steuern - hier gelangen Sie in Zukunft bequem zu den gewünschten Verwaltungsleistungen: Smart-Service-Portal Kanton Aargau oder Online-Schalter Gemeinde Staffelbach

Das Smart Service Portal ermöglicht der Aargauer Bevölkerung, zeit- und ortsunabhängig Verwaltungsleistungen zu bestellen und zu verwalten. Hinter der Entwicklung des Smart Service Portals steht die Initiative Fit4Digital, die von der Gemeindeammänner-Vereinigung und den Gemeindepersonal-Fachverbänden getragen wird und über die Fachstelle E-Government Aargau mit dem Kanton zusammenarbeitet.

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Energiestadt

Neue Rubrik Energie mit hilfreichen Informationen.

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Unentgeltliche Rechtsauskunft in der Kustorei Zofingen

Unentgeltliche Rechtsauskunft 2024

Unentgeltliche Rechtsauskunft 2025

Spartageskarten Gemeinden

Die "Spartageskarte Gemeinde" löst das Angebot der SBB-Tageskarten ab. Ab 11. Dezember 2023 können Karten ab 1. Januar 2024 bei der Gemeindekanzlei gekauft werden.

Preise

Die Spartageskarten Gemeinde gibt es in zwei verschiedenen Preisstufen. Die günstigste Preisstufe erhalten Sie bis maximal 10 Tage vor Ihrem Reisetag.

 Preisstufen Spartageskarte

Bezug der Spartageskarten

Die Spartageskarten können 6 Monate im Voraus und spätestens 1 Tag vor dem Reisetag gekauft werden und sind nur personalisiert erhältlich.

Damit Sie die Spartageskarten bei der Gemeindekanzlei Staffelbach beziehen können, müssen Sie persönlich an den Schalter der Abteilung Finanzen kommen. Beachten Sie dazu unsere Schalteröffnungszeiten.

Um eine Spartageskarte zu buchen, sind folgende Angaben notwendig:

  • Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Gewünschte Klasse (1. oder 2. Klasse)

Angabe, ob die reisende Person am Reisetag ein gültiges Halbtax hat

Die Spartageskarten können Sie wahlweise als "Ticket for Mobile" elektronisch oder als PDF-Billett ausgedruckt beziehen. Bei ersterer Variante müssen Sie am Schalter der Gemeindekanzlei sicherstellen, dass Sie die von der Gemeindekanzlei an Sie versandte E-Mail öffnen und den darin enthaltenen Barcode zum Reisezeitpunkt dem Personal der SBB vorweisen können.


Weitere Informationen und Übersicht Verkaufsstellen

Für zusätzliche Angaben und die Übersicht von weiteren Verkaufsstellen verweisen  die Homepage www.spartageskarte-gemeinde.ch

Präklinische Notfallversorgungs-Dienstleistungen für die Aargauer Bevölkerung

Flyer Notfall

Wir bewegen uns

Wanderwege Region Suhrental und Ruedertal

Gemeinderatsnachrichten

Juni 2023

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März 2024

Mai 2024

Juni 2024

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November-Dezember 2024

Notfalltreffpunkt

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Lampenabo bei Eniwa AG

Staffelbach hat unlängst ein Lampenabo bei Eniwa AG abgeschlossen. Defekte Strassenlampen können direkt gemeldet werden über den Empfang von Eniwa AG, Tel. 062 835 00 10 oder über www.eniwa.ch/de/meldung-strassenleuchte.html 

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