Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Budget 2025
- Verkauf Parzelle 551 an den Staat Aargau
- Verkauf Parzellen 559, 576, 578 und 1606 an die Bodenverbesserungsgenossenschaft Staffelbach
Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 3 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen erreicht und sie unterstehen daher nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.
Für den Beschluss des Traktandums 4 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei der Abstimmung nicht erreicht und es untersteht daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Nachtragskredit für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) über CHF 60'000.00
- Verpflichtungskredit für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Generation 2 über CHF 180'000.00
- Budget 2025 mit einem Gemeindesteuerfuss von 119%
- Einbürgerung Timo Berger
Ausser Traktandum 5 (Einbürgerung) unterliegen alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen den Beschluss zum Traktandum 5 ausgeschlossen.
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025
GEMEINDERAT STAFFELBACH