Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023
Ab 10. Dezember 2023 gilt der neue Fahrplan. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto auf der entsprechenden Kantonsseite unter postauto.ch/fahrplanwechsel. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2023/2024 keine oder nur minimale Änderungen. Wir empfehlen den Fahrgästen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter postauto.ch/fahrplan oder in der SBB Mobile App zu informieren, ob ihre Verbindungen von Änderungen betroffen sind.
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2023 wie folgt veröffentlicht:
ORTSBÜRGERGEMEINDE
- Zustimmung Gemeindeversammlungsprotokoll vom 16. Juni 2023
- Zustimmung Budget 2024
- Zustimmung Dienstbarkeitsvertrag betreffend Durchleitungsrecht für unterirdische Rohrleitungsanlage, Parzelle 551 (Mooshaus)
EINWOHNERGEMEINDE
- Zustimmung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2023
- Zustimmung Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Gemeinschaftsurnengrabes sowie Umgebungsgestaltung über CHF 320'000.00
- Zustimmung Verpflichtungskredit für die Sanierung des Schulhauses über CHF 2'000'000.00
- Zustimmung Verpflichtungskredit für die Sanierung Kantonsstrasse K327 (Kirchleerau IO/AO) inkl. Ersatzbau Suhrenbrücke über CHF 2'000'000.00
- Zustimmung Verpflichtungskredit für die Vergrösserung der Bachleitung im Stammrain über CHF 180'000.00
- Zustimmung Budget 2024
- Zustimmung Erneuerung Abwasserreglement
- Zustimmung Erneuerung Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen
Alle Beschlüsse der Orts- und Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Publikation geltend gemacht werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 03. Januar 2024
GEMEINDERAT STAFFELBACH
Oeffentliche Mitwirkung zur Teiländerung Kulturlandplan; Arrondierung Materialabbauzone Stoltenrain für Bodendepot
Öffentliche Mitwirkung zur Teiländerung Kulturlandplan; Arrondierung Materialabbauzone «Stoltenrain» für Bodendepot
Im Sinne von §3 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Die Entwürfe mit den entsprechenden Erläuterungen liegen vom 27. Oktober 2023 bis 27. November 2023 auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sie sind zudem auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet (www.staffelbach.ch).
Hinweise und Anträge (mit Begründung) zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5053 Staffelbach eingereicht werden. Die Eingaben sind mit «Materialabbauzone Stoltenrain» zu kennzeichnen.
GEMEINDE STAFFELBACH
Stoltenrain Beurteilungsgrundlage Depotkonzept
Stoltenrain Ergaenzungsbericht zum UVB-Fachbericht Boden
Stoltenrain Oekologische Begleitplanung
Stoltenrain Planungsbericht ergaenzt.pdf
Stoltenrain Planungsbericht ergaenzt-markiert.pdf
Präklinische Notfallversorgungs-Dienstleistungen für die Aargauer Bevölkerung
Flyer Notfall
Wir bewegen uns
Wanderwege Region Suhrental und Ruedertal
Veranstaltungskalender 2023-2024
Veranstaltungskalender 2023-2024
Mittagstisch
Die Unterlagen zum Mittagstisch sind unter der Rubrik Schule / Jugend aufgeschaltet.
Unentgeltliche Rechtsauskunft in der Kustorei Zofingen
Im Bezirk Zofingen wird die unentgeltliche Rechtsauskunft ab 09. Mai 2022 wieder vor Ort sein.
Daten Unentgeltliche Rechtsaufkunft 2023
Gemeinderatsnachrichten
Juni 2022
Juli / August 2022
September 2022
November 2022
Februar 2023
März 2023
Mai 2023
Juni 2023
Achtung - Anruf von falschen Polizisten
Achtung - Anruf von falschen Polizisten
Räumliches Entwicklungsbild (REL)
Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL)
«Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen.» (Kanton Aargau, 2020). So beschreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Funktion und den Zweck, welcher hinter dem Räumlichen Entwicklungsleitbild steckt.
Die allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Staffelbach aus dem Jahre 2007 wird zur Zeit in einer Gesamtrevision überprüft und dem übergeordneten Gesetz angepasst.
Zur Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbilds wurde am 19. Januar 2019 ein halbtägiger Workshop durchgeführt. In zwei Input-Referaten wurden die bisherige Entwicklung, die Ausgangslage heute sowie die raumplanerischen Rahmen-bedingungen erläutert. Anschliessend haben rund 25 Einwohnerinnen und Einwohner in drei Gruppenarbeiten die Stärken und Schwächen der Gemeinde, Visionen und Ziele sowie wichtige Merkmale der Quartiere erarbeitet.
Das Leitbild zur räumlichen Entwicklung besteht aus zwei Plänen und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Im Bericht werden die kantonalen, regionalen und kommunalen Grundlagen erläutert. Sie sind in den Erarbeitungsprozess einbezogen worden. Zudem befasst sich das REL mit der Gemeindeentwicklung. Bestandteile sind statistische Auswertungen zu den Themen Bevölkerung, Arbeit und Erwerb sowie Bau- und Wohnungswesen der Gemeinde Staffelbach. Mit den statistischen Auswertungen werden die bisherigen Entwicklungen zu den oben genannten Themen aufgezeigt und zusätzlich die Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet ermittelt. Zudem wurden die thematischen Leitsätze und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung bearbeitet. Diese werden in der räumlichen Entwicklungsstrategie gebietsspezifisch konkretisiert
Grundsätzlich ist das REL also ein Baustein, welches strategische Ziele und Absichten für jedes Gebiet aufzeigen soll, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen.
Erläuterungsbericht
Plan Siedlung
Plan Landschaft
Notfalltreffpunkt
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.
Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Notfalltreffpunkte?
- Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.
Wozu dienen Notfalltreffpunkte?
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
- Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.
Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?
- Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.
Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?
- Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Lampenabo bei Eniwa AG
Staffelbach hat unlängst ein Lampenabo bei Eniwa AG abgeschlossen. Defekte Strassenlampen können direkt gemeldet werden über den Empfang von Eniwa AG, Tel. 062 835 00 10 oder über www.eniwa.ch/de/meldung-strassenleuchte.html
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