Wohnung zu vermieten
Per 1. Juli 2022 oder nach Vereinbarung wird in der Liegenschaft Milchgasse 2,
eine 4.5-Zimmerwohnung, Parterre West vermietet.
Der Mietzins beträgt CHF 1'308.00 plus Nebenkosten à Konto CHF 130.00 pro Monat sowie ein Abstellplatz CHF 30.00 pro Monat
Bei Interesse melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei, Rahel Bolliger, Telefon 062 745 88 88 oder via E-Mail rahel.bolliger@staffelbach.ch. (Dienstagmorgen und Donnerstag ganzer Tag anwesend).
Gesucht Mobiliar und Hausrat für Flüchtlingswohnung
In der Gemeinde Staffelbach sind bereits die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine eingetroffen. Sie wurden von Privatpersonen aufgenommen. In der Zwischenzeit konnte die Gemeinde eine Wohnung mieten, in welcher die Flüchtlinge wohnen können.
Aufgrund der aktuellen Lage und der Zuweisungen von Schutzsuchenden aus der Ukraine werden wir in absehbarer Zeit weitere Flüchtlinge aufnehmen. Für die Möblierung der Wohnung und die Ausstattung des Haushalts fehlen noch diverse Möbel, wie Betten, Kleiderschränke 2- oder 3 türig / Kommoden, Sideboard / Wohnelement, Sofa, Lampen, Fernseher, Wäschekorb, Frottee- und Küchenwäsche sowie Geschirr vor allem Pfannen und Schüsseln. Saubere, intakte und zweckmässige Gegenstände werden gerne geprüft und kostenlos entgegengenommen.
Gerne nimmt die Gemeindekanzlei gemeindekanzlei@staffelbach.ch Ihre Rückmeldungen entgegen.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen herzlich.
Unentgeltliche Rechtsauskunft in der Kustorei Zofingen
Im Bezirk Zofingen wird die unentgeltliche Rechtsauskunft ab 09. Mai 2022 wieder vor Ort sein.
Unentgeltliche Rechtsauskunft 2022
Klassenlehrperson gesucht
Wir suchen ab Schuljahr 2022/23
eine Klassenlehrperson (oder Team)
in der 5. Klasse (22 Lektionen)
- Als Klassenlehrperson führen und unterrichten Sie die 5. Klasse.
- Fachlehrpersonen übernehmen voraussichtlich folgende Fächer in Ihrer Klasse: Englisch, Französisch, Textiles und Technisches Gestalten, Musik, Integrative Heilpädagogik
- Bewerbungen für ein Teilpensum sind möglich.
- Erfahrung als Klassenlehrperson Mittelstufe ist wünschenswert.
- Voraussichtlich unterrichtsfrei: 1 Vormittag, 2-3 Nachmittage
- Arbeit in einem tollen, motivierten Team an einer familiären Schule
Fragen und Bewerbungen an:
Andrea Fischer, Schulleitung, staffelbach.primarschulleitung@schulen-aargau.ch
www.schule-staffelbach.ch
Gemeinderatsnachrichten
November 2021
Januar 2022
März 2022
April 2022
Veranstaltungskalender 2022
Veranstaltungskalender 2022
schweiz.bewegt - Staffelbach macht mit
Informationen schweiz.bewegt
Achtung - Anruf von falschen Polizisten
Achtung - Anruf von falschen Polizisten
Budget 2022
Budget 2022 Ortsbürgergemeinde
Budget 2022 Einwohnergemeinde
Dorfchronik
Die neue Chronik ist auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen, zum Preis von Fr. 30.00 erhältlich.
Räumliches Entwicklungsbild (REL)
Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL)
«Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen.» (Kanton Aargau, 2020). So beschreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Funktion und den Zweck, welcher hinter dem Räumlichen Entwicklungsleitbild steckt.
Die allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Staffelbach aus dem Jahre 2007 wird zur Zeit in einer Gesamtrevision überprüft und dem übergeordneten Gesetz angepasst.
Zur Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbilds wurde am 19. Januar 2019 ein halbtägiger Workshop durchgeführt. In zwei Input-Referaten wurden die bisherige Entwicklung, die Ausgangslage heute sowie die raumplanerischen Rahmen-bedingungen erläutert. Anschliessend haben rund 25 Einwohnerinnen und Einwohner in drei Gruppenarbeiten die Stärken und Schwächen der Gemeinde, Visionen und Ziele sowie wichtige Merkmale der Quartiere erarbeitet.
Das Leitbild zur räumlichen Entwicklung besteht aus zwei Plänen und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Im Bericht werden die kantonalen, regionalen und kommunalen Grundlagen erläutert. Sie sind in den Erarbeitungsprozess einbezogen worden. Zudem befasst sich das REL mit der Gemeindeentwicklung. Bestandteile sind statistische Auswertungen zu den Themen Bevölkerung, Arbeit und Erwerb sowie Bau- und Wohnungswesen der Gemeinde Staffelbach. Mit den statistischen Auswertungen werden die bisherigen Entwicklungen zu den oben genannten Themen aufgezeigt und zusätzlich die Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet ermittelt. Zudem wurden die thematischen Leitsätze und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung bearbeitet. Diese werden in der räumlichen Entwicklungsstrategie gebietsspezifisch konkretisiert
Grundsätzlich ist das REL also ein Baustein, welches strategische Ziele und Absichten für jedes Gebiet aufzeigen soll, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen.
Erläuterungsbericht
Plan Siedlung
Plan Landschaft
Notfalltreffpunkt
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.
Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Notfalltreffpunkte?
- Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.
Wozu dienen Notfalltreffpunkte?
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
- Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.
Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?
- Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.
Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?
- Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Lampenabo bei Eniwa AG
Staffelbach hat unlängst ein Lampenabo bei Eniwa AG abgeschlossen. Defekte Strassenlampen können direkt gemeldet werden über den Empfang von Eniwa AG, Tel. 062 835 00 10 oder über www.eniwa.ch/de/meldung-strassenleuchte.html
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