Ausschreibung Pachtlandvergabe
Die Ortsbürgergemeinde Staffelbach schreibt folgendes Grundstück per 01. März 2021 zur Neuverpachtung aus:
Parzelle Nr. 937, Chilegasse, 103.32 Aren, Acker- und Wiesland
Der Pachtzins beträgt Fr. 800.00 pro Jahr. Die Erstpachtdauer beträgt 2 Jahre. Die Pacht wird jeweils um 1 Jahr verlängert, sofern keine Kündigung bis 30.06. erfolgt.
Die Ortsbürgergemeinde hat zum Ziel, das Grundstück einem ortsansässigen Landwirt zu verpachten. Landwirte können schriftlich bis zum 18. Februar 2021 beim Gemeinderat Staffelbach ihr Interesse am Pachtland einreichen. Das entsprechende Formular kann auf der Homepage www.staffelbach.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Formular für Pachtland-Vergabe
Reglement über die Pachtlandvergabe
Erschliessung Ankenberg / Werkleitungsbau Roschbrunnen
Orientierung Anwohner
Verkehrskonzept Phase 1
Verkehrskonzept Phase 2
Räumliches Entwicklungsbild (REL)
Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL)
«Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen.» (Kanton Aargau, 2020). So beschreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Funktion und den Zweck, welcher hinter dem Räumlichen Entwicklungsleitbild steckt.
Die allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Staffelbach aus dem Jahre 2007 wird zur Zeit in einer Gesamtrevision überprüft und dem übergeordneten Gesetz angepasst.
Zur Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbilds wurde am 19. Januar 2019 ein halbtägiger Workshop durchgeführt. In zwei Input-Referaten wurden die bisherige Entwicklung, die Ausgangslage heute sowie die raumplanerischen Rahmen-bedingungen erläutert. Anschliessend haben rund 25 Einwohnerinnen und Einwohner in drei Gruppenarbeiten die Stärken und Schwächen der Gemeinde, Visionen und Ziele sowie wichtige Merkmale der Quartiere erarbeitet.
Das Leitbild zur räumlichen Entwicklung besteht aus zwei Plänen und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Im Bericht werden die kantonalen, regionalen und kommunalen Grundlagen erläutert. Sie sind in den Erarbeitungsprozess einbezogen worden. Zudem befasst sich das REL mit der Gemeindeentwicklung. Bestandteile sind statistische Auswertungen zu den Themen Bevölkerung, Arbeit und Erwerb sowie Bau- und Wohnungswesen der Gemeinde Staffelbach. Mit den statistischen Auswertungen werden die bisherigen Entwicklungen zu den oben genannten Themen aufgezeigt und zusätzlich die Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet ermittelt. Zudem wurden die thematischen Leitsätze und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung bearbeitet. Diese werden in der räumlichen Entwicklungsstrategie gebietsspezifisch konkretisiert
Grundsätzlich ist das REL also ein Baustein, welches strategische Ziele und Absichten für jedes Gebiet aufzeigen soll, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen.
Erläuterungsbericht
Plan Siedlung
Plan Landschaft
Notfalltreffpunkt
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.
Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Notfalltreffpunkte?
- Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.
Wozu dienen Notfalltreffpunkte?
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
- Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.
Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?
- Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.
Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?
- Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
801 Jahre Staffelbach - Das grosse Fest
Nach der Absage vom Dorffest Staffelbach2020 wurde nun der Termin für das Dorffest Staffelbach2020 +1 bestimmt:
Freitag 18. Juni bis Sonntag 20. Juni 2021
DAS FEST – JETZT ERST RECHT!
Weitere Infos: www.staffelbach2020.ch
Schutzkonzept für Sportanlagen
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 Änderung der COVID-19-Verordnung2 beschlossen. Dies hat auch für den Sportbereich weit reichende Lockerungen zur Folge.
Die Gemeinde Staffelbach hat das geforderte Schutzkonzept für die Sportanlagen erstellt. Dieses ist mit folgendem Link abrufbar:
Schutzkonzept_Sportanlagen_Staffelbach
Gemeinderat Staffelbach
Corona-Virus
Die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung sind:
- Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel
- Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge
- Kontakt zu Personen meiden mit Husten- und Schnupfen-Symptomen
- Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet
Im Moment sieht das BAG davon ab, das Tragen von Masken im öffentlichen Raum zu empfehlen. Die Hygiene-Masken sind sinnvollerweise von Erkrankten bzw. Verdachtsfällen zu tragen (Verminderung der Ansteckungsgefahr).
Weitere Infos finden Sie unter:
www.bag.admin.ch/neues-coronavirus
www.ag.ch/coronavirus
(hier sind auch die Infos für Veranstalter und das Gesuchsformular aufgeschalten)
Für Fragen rund um das Corona-Virus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet:
coronavirus@ag.ch
Lampenabo bei Eniwa AG
Staffelbach hat unlängst ein Lampenabo bei Eniwa AG abgeschlossen. Defekte Strassenlampen können direkt gemeldet werden über den Empfang von Eniwa AG, Tel. 062 835 00 10 oder über www.eniwa.ch/de/meldung-strassenleuchte.html
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