Beratung der Pro Natura zum Thema Biodiversität
Mit dem Projekt BONJOUR NATURE fördert Pro Natura die naturnahe Gestaltung von Privatgärten in der ganzen Schweiz. Ziel ist es, ein Netzwerk von Naturgärten zu schaffen, das die Artenvielfalt stärkt, die Lebensqualität erhöht und Naturerlebnisse direkt vor der Haustür ermöglicht.
Im Rahmen dieses Projektes bietet Pro Natura eine kostenlose Beratung an. Dabei wird das Verständnis für Biodiversität gefördert und konkrete Möglichkeiten für eine naturnahe
Gartengestaltung aufgezeigt. Interessiert?
Dann melden Sie sich bitte bei:
Angela Peter, Kommunikation BONJOUR NATURE unter bonjour.nature@pronatura.ch
Gemeindeverwaltung an Ostern 2026 geschlossen
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über Ostern von
Freitag, 3. April 2026 bis und mit Montag, 6. April 2026 geschlossen.
Am Dienstag, 7. April 2026 sind wir wie gewohnt ab 08.30 Uhr für Sie da.
Für Todesfälle besteht während der Feiertage ein Pikettdienst unter der Nummer 062 745 88 80, täglich jeweils von 08.00 - 09.00 Uhr. |
Wir wünschen Ihnen schöne Ostern.
Gemeindekanzlei Staffelbach
Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 14. Juni 2026
Colin Gerber hat seine Demission als Präsident der Finanzkommission infolge Wegzugs per 31. Mai 2026 eingereicht.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wurde auf Sonntag, 14. Juni 2026 festgelegt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Staffelbach bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01. Mai 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlbüro Staffelbach
Gemeindeversammlung vom 24. November 2025
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Erfolgsrechnung 2026 Ortsbürgergemeinde
Ergebnisse zum Budget 2026 Einwohnergemeinde
Investitionsrechnung Einwohnergemeinde
Ortsbürgergemeinde
| Datum / Zeit: |
Montag, 24. November 2025, 19.00 Uhr |
| Ort: |
Gemeindesaal Staffelbach |
Traktanden
1. Gemeindeversammlungsprotokoll vom 13. Juni 2025
2. Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde
3. Wahl Stimmenzähler / Wahlbüro
4. Wahl Finanzkommission
5. Verschiedenes und Umfrage
Einwohnergemeinde
| Datum / Zeit: |
Montag, 24. November 2025, 19.30 Uhr |
| Ort: |
Gemeindesaal Staffelbach |
Traktanden
1. Gemeindeversammlungsprotokoll vom 13. Juni 2025
2. Mehrwertabgabereglement
"Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen" (Mehrwertabgabregelment)
3. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 102'000.00 zur Sanierung der Aussenhülle
der Mehrzweckhalle
4. Budgetkredit in der Höhe von CHF 65’600.00 zur Sanierung der Gemeindeverwaltung
(Bj. 1986)
5. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 340'000.00 für den Brückenersatz
Suhre Süd
6. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 84'739.00 (inkl. MWST) fürs Vorprojekt
zur Regionalisierung der Abwasserreinigung Wynen-, Suhren-, Uerkental
7. Budget 2026 und Steuerfuss von 119% der Einwohnergemeinde
8. Verschiedenes und Umfrage
Fahrdienst Mobil im Alter: Fahrerinnne und Fahrer gesucht
Auf Initiative der Gemeinderätinnen und -räte im Ruedertal und oberen Suhrental startet MiA – Mobil im Alter im 1. Quartal 2026 auch in unserer Region.
Das Angebot ist für Seniorinnen, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen, damit sie mobil bleiben und aktiv am Leben teilnehmen können.
Damit der Fahrdienst funktioniert, braucht es genügend Freiwillige:
- Als Fahrerin oder Fahrer befördern Sie Menschen mit Ihrem eigenen Auto.
- In der Koordination helfen Sie bei der Organisation der Fahrten.
Beide Aufgaben tragen dazu bei, dass Menschen länger in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Interessiert? Melden Sie sich bei uns – jeder Einsatz schenkt Mobilität.
Dank dem Einsatz von freiwilligen Fahrerinnen, Fahrern und Koordinationspersonen können die Fahrten zu günstigen Preisen angeboten werden.
Informationsabende zu MiA für alle sieben Gemeinden finden an den folgenden Daten statt:
22. Oktober 2025, 18:30 Uhr – Reitnau, Gemeindesaal Attelwil, Kirchmattstrasse 27
30. Oktober 2025, 18:30 Uhr – Moosleerau, Alte Turnhalle
Details zum Fahrdienst, zur Mitgliedschaft und zu den Anforderungen für Fahr- und Koordinationspersonal finden Sie online unter: www.mia-rusu.ch.

Ergebnisse Gesamterneuerungswahlen 2026/2029
Wahlprotokoll Gesamterneuerungswahl Gemeinderat 2026/2029
Wahlprotokoll Gesamterneuerungswahl Finanzkommission 2026-2029
Wahlprotokoll Ersatzmitglied Steuerkommission 2026-2029
Wahl- und Abstimmungsunterlagen vom 28. September 2025
Beim Versand der Unterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 28. September 2025 wurde vereinzelten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versehentlich kein Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt.
Die Stimmberechtigten werden daher gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu kontrollieren und sich umgehend bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 745 88 88, Schalter oder Mail gemeindekanzlei@staffelbach.ch) zu melden, sofern sie keine Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten haben. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden nach der Meldung per A-Post zugestellt oder können bei der Gemeinde nach Vereinbarung abgeholt werden.
Zudem haben einzelne Stimmberechtigte die Unterlagen für den Abstimmungs- und Wahltermin vom 28. September 2025 doppelt erhalten.
Die Stimmberechtigen werden daher gebeten zu prüfen, ob sie zwei Kuverts mit identischen Abstimmungs-/Wahlunterlagen erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, ist ein Kuvert bzw. dessen Inhalt der Gemeindekanzlei zu überbringen oder direkt zu vernichten.
Sollte die Stimmabgabe trotzdem doppelt erfolgen, wird diese vom Wahlbüro für ungültig erklärt.
Für das Versehen bitten wir um Entschuldigung.
Die Gemeindekanzlei
Spartageskarten Gemeinden
Bezug der Spartageskarten
Die Spartageskarten können 6 Monate im Voraus und spätestens 1 Tag vor dem Reisetag gekauft werden und sind nur personalisiert erhältlich.
Damit Sie die Spartageskarten bei der Gemeindekanzlei Staffelbach beziehen können, müssen Sie persönlich an den Schalter der Abteilung Finanzen kommen.
Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:
- Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Gewünschte Klasse (1. oder 2. Klasse)
Angabe, ob die reisende Person am Reisetag ein gültiges Halbtax hat
Die Spartageskarten können Sie wahlweise als "Ticket for Mobile" elektronisch oder als PDF-Billett ausgedruckt beziehen.
Für zusätzliche Angaben: www.spartageskarte-gemeinde.ch
Gemeinderatsnachrichten
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Notfalltreffpunkt
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.
Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Notfalltreffpunkte?
- Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.
Wozu dienen Notfalltreffpunkte?
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
- Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.
Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?
- Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.
Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?
- Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.