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Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023

Ab 10. Dezember 2023 gilt der neue Fahrplan. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die wichtigsten Änderungen im Fahrplanangebot von PostAuto auf der entsprechenden Kantonsseite unter postauto.ch/fahrplanwechsel. Auf nicht angezeigten Linien gibt es zum Fahrplanwechsel 2023/2024 keine oder nur minimale Änderungen. Wir empfehlen den Fahrgästen, sich frühzeitig im Online-Fahrplan unter postauto.ch/fahrplan oder in der SBB Mobile App zu informieren, ob ihre Verbindungen von Änderungen betroffen sind.

 

Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2023 wie folgt veröffentlicht:

 

ORTSBÜRGERGEMEINDE

  1. Zustimmung Gemeindeversammlungsprotokoll vom 16. Juni 2023
  2. Zustimmung Budget 2024
  3. Zustimmung Dienstbarkeitsvertrag betreffend Durchleitungsrecht für unterirdische Rohrleitungsanlage, Parzelle 551 (Mooshaus)

 

EINWOHNERGEMEINDE

  1. Zustimmung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2023
  2. Zustimmung Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Gemeinschaftsurnengrabes sowie Umgebungsgestaltung über CHF 320'000.00
  3. Zustimmung Verpflichtungskredit für die Sanierung des Schulhauses über CHF 2'000'000.00
  4. Zustimmung Verpflichtungskredit für die Sanierung Kantonsstrasse K327 (Kirchleerau IO/AO) inkl. Ersatzbau Suhrenbrücke über CHF 2'000'000.00
  5. Zustimmung Verpflichtungskredit für die Vergrösserung der Bachleitung im Stammrain über CHF 180'000.00
  6. Zustimmung Budget 2024
  7. Zustimmung Erneuerung Abwasserreglement
  8. Zustimmung Erneuerung Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen

 

Alle Beschlüsse der Orts- und Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen ab Publikation geltend gemacht werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

 

Ablauf der Referendumsfrist: 03. Januar 2024

GEMEINDERAT STAFFELBACH

 

Oeffentliche Mitwirkung zur Teiländerung Kulturlandplan; Arrondierung Materialabbauzone Stoltenrain für Bodendepot

Öffentliche Mitwirkung zur Teiländerung Kulturlandplan; Arrondierung Materialabbauzone «Stoltenrain» für Bodendepot

Im Sinne von §3 des Gesetzes über die Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Die Entwürfe mit den entsprechenden Erläuterungen liegen vom 27. Oktober 2023 bis 27. November 2023 auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während den Bürozeiten eingesehen werden. Sie sind zudem auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet (www.staffelbach.ch).

Hinweise und Anträge (mit Begründung) zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, 5053 Staffelbach eingereicht werden. Die Eingaben sind mit «Materialabbauzone Stoltenrain» zu kennzeichnen.

GEMEINDE STAFFELBACH

 

Stoltenrain Beurteilungsgrundlage Depotkonzept

Stoltenrain Ergaenzungsbericht zum UVB-Fachbericht Boden

Stoltenrain Oekologische Begleitplanung

Stoltenrain Planungsbericht ergaenzt.pdf

Stoltenrain Planungsbericht ergaenzt-markiert.pdf

 

Präklinische Notfallversorgungs-Dienstleistungen für die Aargauer Bevölkerung

Flyer Notfall

Wir bewegen uns

Wanderwege Region Suhrental und Ruedertal

Veranstaltungskalender 2023-2024

Veranstaltungskalender 2023-2024

Mittagstisch

Die Unterlagen zum Mittagstisch sind unter der Rubrik Schule / Jugend aufgeschaltet.

Unentgeltliche Rechtsauskunft in der Kustorei Zofingen

Im Bezirk Zofingen wird die unentgeltliche Rechtsauskunft ab 09. Mai 2022 wieder vor Ort sein.

 Daten Unentgeltliche Rechtsaufkunft 2023

Gemeinderatsnachrichten

Juni 2022

Juli / August 2022

September 2022

November 2022

Februar 2023

März 2023

Mai 2023

Juni 2023

Achtung - Anruf von falschen Polizisten

Achtung - Anruf von falschen Polizisten

Räumliches Entwicklungsbild (REL)

Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL)

«Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen.» (Kanton Aargau, 2020). So beschreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Funktion und den Zweck, welcher hinter dem Räumlichen Entwicklungsleitbild steckt.

Die allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Staffelbach aus dem Jahre 2007 wird zur Zeit in einer Gesamtrevision überprüft und dem übergeordneten Gesetz angepasst.

Zur Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbilds wurde am 19. Januar 2019 ein halbtägiger Workshop durchgeführt. In zwei Input-Referaten wurden die bisherige Entwicklung, die Ausgangslage heute sowie die raumplanerischen Rahmen-bedingungen erläutert. Anschliessend haben rund 25 Einwohnerinnen und Einwohner in drei Gruppenarbeiten die Stärken und Schwächen der Gemeinde, Visionen und Ziele sowie wichtige Merkmale der Quartiere erarbeitet.

Das Leitbild zur räumlichen Entwicklung besteht aus zwei Plänen und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Im Bericht werden die kantonalen, regionalen und kommunalen Grundlagen erläutert. Sie sind in den Erarbeitungsprozess einbezogen worden. Zudem befasst sich das REL mit der Gemeindeentwicklung. Bestandteile sind statistische Auswertungen zu den Themen Bevölkerung, Arbeit und Erwerb sowie Bau- und Wohnungswesen der Gemeinde Staffelbach. Mit den statistischen Auswertungen werden die bisherigen Entwicklungen zu den oben genannten Themen aufgezeigt und zusätzlich die Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet ermittelt. Zudem wurden die thematischen Leitsätze und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung bearbeitet. Diese werden in der räumlichen Entwicklungsstrategie gebietsspezifisch konkretisiert

Grundsätzlich ist das REL also ein Baustein, welches strategische Ziele und Absichten für jedes Gebiet aufzeigen soll, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen.

Erläuterungsbericht

Plan Siedlung

Plan Landschaft

Notfalltreffpunkt

Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.

In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.

Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Notfalltreffpunkte?

Wozu dienen Notfalltreffpunkte?

Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?

Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?

Lampenabo bei Eniwa AG

Staffelbach hat unlängst ein Lampenabo bei Eniwa AG abgeschlossen. Defekte Strassenlampen können direkt gemeldet werden über den Empfang von Eniwa AG, Tel. 062 835 00 10 oder über www.eniwa.ch/de/meldung-strassenleuchte.html 

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