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Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 / 2029; Anmeldeverfahren

Am Sonntag, 28. September 2025 findet in Staffelbach der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Folgende Mitglieder sind zu wählen:

Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang durchgeführt.

Vakanzen

Gemeindeammann Max Hauri verzichtet auf eine Kandidatur. Ebenfalls verzichten Roger Pendt (Mitglied Finanzkommission) und Judith Gugelmann-Kälin (Mitglied Steuerkommission) auf eine Kandidatur.

Anmeldeverfahren
Interessierte Personen mit Wohnsitz in Staffelbach, die über das Stimm- und Wahlrecht verfügen, sind herzlich eingeladen, sich über die neu zu besetzenden Ämter zu erkundigen und für das Wahlverfahren anzumelden.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12:00 Uhr, einzureichen.

Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Staffelbach oder via Webseite www.staffelbach.ch bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.

Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kanditat*in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat sowie Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.

Stille Wahlen
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission sowie für die Mitglieder des Wahlbüros, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).

 

Wahlbüro Staffelbach

 

 Formular Wahlvorschlag 1. Wahlgang 2025

Abstimmung / Wahlen

Abstimmungslokal Urnenöffnungszeit
Gemeindehaus, 1. Stock Sonntag, 08.30 - 09.00 Uhr

 

-> Kantonales Wahlbüro

-> Politische Rechte im Bund

-> Jährliche Abstimmungstermine

 

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Briefliche Stimmabgabe

Wer brieflich stimmen will:

Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.

Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen spätestens zu Ende der Urnenöffnungszeit am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Stellvertretung

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte oder die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.

 

VoteInfo

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019.

Flyer VoteInfo

Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.

VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo  

VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062