Gesamterneuerungswahlen Amtsperiode 2026 / 2029; Anmeldeverfahren
Am Sonntag, 28. September 2025 findet in Staffelbach der 1. Wahlgang für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Folgende Mitglieder sind zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates (inkl. Gemeindeammann und Vizeammann)
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 2 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder des Wahlbüros
- 3 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Sofern im 1. Wahlgang nicht alle Behörden und Kommissionen vollständig besetzt werden können, wird am 30. November 2025 ein 2. Wahlgang durchgeführt.
Vakanzen
Gemeindeammann Max Hauri verzichtet auf eine Kandidatur. Ebenfalls verzichten Roger Pendt (Mitglied Finanzkommission) und Judith Gugelmann-Kälin (Mitglied Steuerkommission) auf eine Kandidatur.
Anmeldeverfahren
Interessierte Personen mit Wohnsitz in Staffelbach, die über das Stimm- und Wahlrecht verfügen, sind herzlich eingeladen, sich über die neu zu besetzenden Ämter zu erkundigen und für das Wahlverfahren anzumelden.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach (Wahlkreis) zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12:00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei Staffelbach oder via Webseite www.staffelbach.ch bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Die Namen der Vorgeschlagenen werden allen Stimmberechtigten mit einem dem Wahlmaterial beigelegten Informationsblatt bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kanditat*in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Gemeinderatswahlen
Für den Gemeinderat sowie Gemeindeammann und Vizeammann ist im ersten Wahlgang eine stille Wahl ausgeschlossen (§ 30b GPR). Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Stille Wahlen
Sind für Finanzkommission, Steuerkommission sowie für die Mitglieder des Wahlbüros, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 30a GPR).
Wahlbüro Staffelbach