Gemeindeverwaltung geschlossen über Weihnachten und Neujahr
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die
Weihnachts- und Neujahrstage von
Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit
Freitag, 03. Januar 2025
geschlossen.
Pikettdienst Bestattungsamt: jeweils von 9 bis 10 Uhr unter der Telefonnummer 079 941 72 92.
Ab Montag, 6. Januar 2025 sind wir gerne wieder für Sie da.
Wir wünschen Ihnen frohe und besinnliche Festtage!
Der Gemeinderat
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. November 2024 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Budget 2025
- Verkauf Parzelle 551 an den Staat Aargau
- Verkauf Parzellen 559, 576, 578 und 1606 an die Bodenverbesserungsgenossenschaft Staffelbach
Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 3 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen erreicht und sie unterstehen daher nicht dem fakultativen Referendum. Sie sind endgültig.
Für den Beschluss des Traktandums 4 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei der Abstimmung nicht erreicht und es untersteht daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024
- Nachtragskredit für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) über CHF 60'000.00
- Verpflichtungskredit für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Generation 2 über CHF 180'000.00
- Budget 2025 mit einem Gemeindesteuerfuss von 119%
- Einbürgerung Timo Berger
Ausser Traktandum 5 (Einbürgerung) unterliegen alle übrigen Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Nachdem das Bundesgericht Urnenabstimmungen über Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, ist das Referendum gegen den Beschluss zum Traktandum 5 ausgeschlossen.
Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2025
GEMEINDERAT STAFFELBACH
Online-Schalter der Gemeinde Staffelbach
Dank dem Smart Service Portal des Kantons Aargau ist die Gemeinde Staffelbach jetzt noch näher bei Ihnen und für immer mehr Dienstleistungen rund um die Uhr geöffnet. Ob Heimatausweis, Entsorgungsmarken oder Ratenzahlungen für Steuern - hier gelangen Sie in Zukunft bequem zu den gewünschten Verwaltungsleistungen: Smart-Service-Portal Kanton Aargau oder Online-Schalter Gemeinde Staffelbach
Das Smart Service Portal ermöglicht der Aargauer Bevölkerung, zeit- und ortsunabhängig Verwaltungsleistungen zu bestellen und zu verwalten. Hinter der Entwicklung des Smart Service Portals steht die Initiative Fit4Digital, die von der Gemeindeammänner-Vereinigung und den Gemeindepersonal-Fachverbänden getragen wird und über die Fachstelle E-Government Aargau mit dem Kanton zusammenarbeitet.
Energiestadt
Neue Rubrik Energie mit hilfreichen Informationen.
Unentgeltliche Rechtsauskunft in der Kustorei Zofingen
Unentgeltliche Rechtsauskunft 2024
Unentgeltliche Rechtsauskunft 2025
Spartageskarten Gemeinden
Die "Spartageskarte Gemeinde" löst das Angebot der SBB-Tageskarten ab. Ab 11. Dezember 2023 können Karten ab 1. Januar 2024 bei der Gemeindekanzlei gekauft werden.
Preise
Die Spartageskarten Gemeinde gibt es in zwei verschiedenen Preisstufen. Die günstigste Preisstufe erhalten Sie bis maximal 10 Tage vor Ihrem Reisetag.
Preisstufen Spartageskarte
Bezug der Spartageskarten
Die Spartageskarten können 6 Monate im Voraus und spätestens 1 Tag vor dem Reisetag gekauft werden und sind nur personalisiert erhältlich.
Damit Sie die Spartageskarten bei der Gemeindekanzlei Staffelbach beziehen können, müssen Sie persönlich an den Schalter der Abteilung Finanzen kommen. Beachten Sie dazu unsere Schalteröffnungszeiten.
Um eine Spartageskarte zu buchen, sind folgende Angaben notwendig:
- Namen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Gewünschte Klasse (1. oder 2. Klasse)
Angabe, ob die reisende Person am Reisetag ein gültiges Halbtax hat
Die Spartageskarten können Sie wahlweise als "Ticket for Mobile" elektronisch oder als PDF-Billett ausgedruckt beziehen. Bei ersterer Variante müssen Sie am Schalter der Gemeindekanzlei sicherstellen, dass Sie die von der Gemeindekanzlei an Sie versandte E-Mail öffnen und den darin enthaltenen Barcode zum Reisezeitpunkt dem Personal der SBB vorweisen können.
Weitere Informationen und Übersicht Verkaufsstellen
Für zusätzliche Angaben und die Übersicht von weiteren Verkaufsstellen verweisen die Homepage www.spartageskarte-gemeinde.ch
Präklinische Notfallversorgungs-Dienstleistungen für die Aargauer Bevölkerung
Flyer Notfall
Wir bewegen uns
Wanderwege Region Suhrental und Ruedertal
Gemeinderatsnachrichten
Juni 2023
Dezember 2023
März 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli-August 2024
September-Oktober 2024
November-Dezember 2024
Notfalltreffpunkt
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Was tun, wenn die Strom- oder Telefonienetze ausfallen? Wie setzen wir dann einen Notruf an Feuerwehr, Sanität oder Polizei ab? Was machen wir, wenn der Wohnort evakuiert werden muss? Und wie versorgen wir uns mit lebenswichtigem Trinkwasser im Fall einer Störung der Trinkwasserversorgung? Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat der Kanton Aargau im Herbst 2020 sogenannte Notfalltreffpunkte eingeführt.
In unserer Gemeinde Staffelbach befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus.
Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Notfalltreffpunkte?
- Die Notfalltreffpunkte in den Aargauer Gemeinden sind Anlaufstellen für die Bevölkerung in einer Krisensituation.
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen, als Ort für die Trinkwasserabgabe oder als Anlaufstelle für Informationen.
Wozu dienen Notfalltreffpunkte?
- Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Wichtig: Nicht im Betrieb befindliche Notfalltreffpunkte haben keine Notruffunktion.
- Die Notfalltreffpunkte wurden nach verschiedenen Gesichtspunkten ausgewählt und können je nach Situation als Sammelort für Evakuierungen oder als Abgabestelle für Lebensmittel oder andere überlebenswichtige Güter genutzt werden.
- Sie dienen auch als Informationspunkte, wenn die Kommunikationsnetze länger ausfallen.
Wer steckt hinter den Notfalltreffpunkten?
- Das Projekt "Notfalltreffpunkte" wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau ins Leben gerufen und mit kommunalen und regionalen Partnern wie Gemeinden, Regionalen Führungsorganen, Feuerwehren, Zivilschutz und weiteren Partnern gemeinsam umgesetzt.
- Die erste Inbetriebnahme findet in der Krisensituation durch die Feuerwehr statt. Dadurch ist eine schnelle Einsatzbereitschaft gewährleistet. In einer zweiten Phase stellt der Zivilschutz den Betrieb sicher.
Wann kommen die Notfalltreffpunkte in den Einsatz?
- Wird die Besetzung der Notfalltreffpunkte von den zuständigen Stellen wie z. B. dem Kantonalen Führungsstab ausgelöst, so werden sie von den Feuerwehren im Kanton initial besetzt. Dann können schon Notrufe abgesetzt werden. In der Folge übernimmt dann der Zivilschutz den Betrieb der Notfalltreffpunkte und erweitert das Leistungsangebot. Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahme der Notfallpunkte informiert.
Lampenabo bei Eniwa AG
Staffelbach hat unlängst ein Lampenabo bei Eniwa AG abgeschlossen. Defekte Strassenlampen können direkt gemeldet werden über den Empfang von Eniwa AG, Tel. 062 835 00 10 oder über www.eniwa.ch/de/meldung-strassenleuchte.html
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