Gemeindeversammlung
Einwohnergemeinde
Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die
gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
Die Versammlungsdaten:
Rechnungs-Gemeindeversammlung, jeweils am ersten/zweiten Freitag im Juni Budget-Gemeindeversammlung, jeweils am letzten Freitag im November
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen finden ebenfalls zweimal pro Jahr, vorgängig an die Einwohnergemeindeversammlungen statt.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budgets
- Genehmigung der Ortsbürgerrechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Erteilung des Ortsbürgerrechts