Gemeinde

Staffelbach

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Staffelbach

Gemeinde Staffelbach
  • Gemeindeversammlung

    Einwohnergemeinde

    Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die
    gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).

    Die wichtigsten Aufgaben sind:

    Die Versammlungsdaten:

    Rechnungs-Gemeindeversammlung, jeweils am ersten/zweiten Freitag im Juni Budget-Gemeindeversammlung, jeweils am letzten Freitag im November

     

    Ortsbürgergemeinde

    Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen finden ebenfalls zweimal pro Jahr, vorgängig an die Einwohnergemeindeversammlungen statt.

    Die wichtigsten Aufgaben sind: