Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Zustimmung zum Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde
- Wahl Stimmenzähler / Wahlbüro
- Wahl Finanzkommission
Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 4 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen nicht erreicht und sie unterstehen daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Zustimmung zum Mehrwertabgabereglement
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 102'000.00 zur Sanierung der Aussenhülle der Mehrzweckhalle
- Zustimmung zum Budgetkredit in der Höhe von CHF 65'600.00 zur Sanierung der Gemeindeverwaltung
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 340'000.00 für den Brückenersatz Suhre Süd
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhne von CHF 84'739.00 (inkl. MWST) fürs Vorprojekt zur Regionalisierung der Abwasserreinigung Wynen-, Suhren-, Uerkental
- Zustimmung zum Budget 2026 mit einem Gemeindesteuerfuss von 119%
- Ablehnung des Überweisungsantrags Tempo 30 in der Sonnmatt
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2025
GEMEINDERAT STAFFELBACH
Gemeindeversammlung vom 24. November 2025
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Erfolgsrechnung 2026 Ortsbürgergemeinde
Ergebnisse zum Budget 2026 Einwohnergemeinde
Investitionsrechnung Einwohnergemeinde
Ortsbürgergemeinde
| Datum / Zeit: |
Montag, 24. November 2025, 19.00 Uhr |
| Ort: |
Gemeindesaal Staffelbach |
Traktanden
1. Gemeindeversammlungsprotokoll vom 13. Juni 2025
2. Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde
3. Wahl Stimmenzähler / Wahlbüro
4. Wahl Finanzkommission
5. Verschiedenes und Umfrage
Einwohnergemeinde
| Datum / Zeit: |
Montag, 24. November 2025, 19.30 Uhr |
| Ort: |
Gemeindesaal Staffelbach |
Traktanden
1. Gemeindeversammlungsprotokoll vom 13. Juni 2025
2. Mehrwertabgabereglement
"Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen" (Mehrwertabgabregelment)
3. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 102'000.00 zur Sanierung der Aussenhülle
der Mehrzweckhalle
4. Budgetkredit in der Höhe von CHF 65’600.00 zur Sanierung der Gemeindeverwaltung
(Bj. 1986)
5. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 340'000.00 für den Brückenersatz
Suhre Süd
6. Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 84'739.00 (inkl. MWST) fürs Vorprojekt
zur Regionalisierung der Abwasserreinigung Wynen-, Suhren-, Uerkental
7. Budget 2026 und Steuerfuss von 119% der Einwohnergemeinde
8. Verschiedenes und Umfrage
Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
- November 2024
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2024
- Zustimmung zur Jahresrechnung 2024
Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 3 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen nicht erreicht und sie unterstehen daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
- November 2024
- Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2024
- Zustimmung zur Jahresrechnung 2024
- Zustimmung zur Erhöhung der Besoldung des Gemeinderats für die Amtsperiode 2026-2029 und zur Einführung der BVG-Vorsorgeversicherung.
- Zustimmung zum Nachtragskredit für die Erweiterung der Fernwärme.
- Zustimmung zur überarbeiteten Feuerwehrsvereinbarung der Regiowehr Suhrental.
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 21. Juli 2024
GEMEINDERAT STAFFELBACH
Gemeindeversammlung
Einwohnergemeinde
Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die
gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
Die Versammlungsdaten:
Rechnungs-Gemeindeversammlung, jeweils am ersten/zweiten Freitag im Juni Budget-Gemeindeversammlung, jeweils am letzten Freitag im November
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen finden ebenfalls zweimal pro Jahr, vorgängig an die Einwohnergemeindeversammlungen statt.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budgets
- Genehmigung der Ortsbürgerrechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Erteilung des Ortsbürgerrechts