Gemeindeversammlung vom 25. November 2024
GV-Büchlein
Ortsbürgergemeinde
Datum / Zeit: |
Montag, 25. November 2024, 19.30 Uhr |
Ort: |
Gemeindesaal Staffelbach |
Traktanden
1. Gemeindeversammlungsprotokoll vom 7. Juni 2024
Protokoll OBG 7.6.2024
2. Budget 2025
Budget OBG 2025
3. Verkauf Parzelle 551 an den Staat Aargau (Details siehe GV-Büchlein)
4. Verkauf Parzellen 559, 576, 578 und 1606 an die Bodenverbesserungsgenossenschaft Staffelbach (Details siehe GV-Büchlein)
5. Verschiedenes und Umfrage
Einwohnergemeinde
Datum / Zeit: |
Montag, 25. November 2024, 20.00 Uhr |
Ort: |
Gemeindesaal Staffelbach |
Traktanden
1. Gemeindeversammlungsprotokoll vom 07. Juni 2024
Protokoll EWG 7.6.2024
2. Nachtragskredit für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) über CHF 60'000 (Details siehe GV- Büchlein)
3. Verpflichtungskredit für die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Generation 2 über CHF 180'000 (Details siehe GV-Büchlein)
4. Budget 2025
Budget EWG 2025
5. Einbürgerung Timo Berger
Gesuchsunterlagen
6. Verschiedenes und Umfrage
Gemeindeversammlung
Einwohnergemeinde
Die Einwohnergemeinde untersteht der Organisation mit Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung ist die
gesetzgebende Gewalt der Gemeinde (Legislative). Sie wird durch alle in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten gebildet. Gesetzlich vorgeschrieben sind jährlich mindestens 2 Versammlungen, die Rechnungs-Gemeindeversammlung (im Juni) und die Budget-Gemeindeversammlung (im November).
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budgets und des Steuerfusses
- Genehmigung der Gemeinderechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländer
- Erlass von Reglementen, in denen Gebühren und Beiträge festgelegt werden
Die Versammlungsdaten:
Rechnungs-Gemeindeversammlung, jeweils am ersten/zweiten Freitag im Juni Budget-Gemeindeversammlung, jeweils am letzten Freitag im November
Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wird durch alle in der betreffenden Einwohnergemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürger gebildet. Die Ortsbürgergemeindeversammlungen finden ebenfalls zweimal pro Jahr, vorgängig an die Einwohnergemeindeversammlungen statt.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Festlegung des Budgets
- Genehmigung der Ortsbürgerrechnung
- Beschlussfassung über Verpflichtungskredite und neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben
- Erteilung des Ortsbürgerrechts