Bewilligung Abgabe von Alkohol
Einzelanlässe
Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.
Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Bewilligung bei der Gemeinde einzuholen.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass sowie die Verlängerung der Öffnungszeiten ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde zu melden.
Meldeformular für Wirtetätigkeit für Einzelanlässe
Gesuch Verlängerung der Öffnungszeit
Sofern Sie eine Schallanlage bzw. eine Laseranlage benutzen, füllen Sie zusätzlich das Meldeformular der Gemeinde Staffelbach aus. Drucken Sie das Meldeformular und die dazugehörigen Formulare des Kantons zu Schall- bzw. Laseranlagen aus und melden Sie sich damit bei der Gemeindekanzlei.
Weiterführende Informationen zum Thema Schall und Laser:
Kantonale Vorschriften zu Schall und Laser