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Staffelbach

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  • Bewilligung Abgabe von Alkohol

    Einzelanlässe

    Unter Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

    Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Bewilligung bei der Gemeinde einzuholen.

    Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass  sowie die Verlängerung der Öffnungszeiten ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde zu melden.

     Meldeformular für Wirtetätigkeit für Einzelanlässe

     Gesuch Verlängerung der Öffnungszeit

     

    Sofern Sie eine Schallanlage bzw. eine Laseranlage benutzen, füllen Sie zusätzlich das Meldeformular der Gemeinde Staffelbach aus. Drucken Sie das Meldeformular und die dazugehörigen Formulare des Kantons zu Schall- bzw. Laseranlagen aus und melden Sie sich damit bei der Gemeindekanzlei.

    Weiterführende Informationen zum Thema Schall und Laser:

    Kantonale Vorschriften zu Schall und Laser

    Meldeformular_Schall.docx

    Meldeformular_Laser.docx