Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wie folgt veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Zustimmung zum Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde
- Wahl Stimmenzähler / Wahlbüro
- Wahl Finanzkommission
Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 4 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen nicht erreicht und sie unterstehen daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Einwohnergemeinde
- Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Zustimmung zum Mehrwertabgabereglement
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 102'000.00 zur Sanierung der Aussenhülle der Mehrzweckhalle
- Zustimmung zum Budgetkredit in der Höhe von CHF 65'600.00 zur Sanierung der Gemeindeverwaltung
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 340'000.00 für den Brückenersatz Suhre Süd
- Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhne von CHF 84'739.00 (inkl. MWST) fürs Vorprojekt zur Regionalisierung der Abwasserreinigung Wynen-, Suhren-, Uerkental
- Zustimmung zum Budget 2026 mit einem Gemeindesteuerfuss von 119%
- Ablehnung des Überweisungsantrags Tempo 30 in der Sonnmatt
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2025
GEMEINDERAT STAFFELBACH







