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Ersatzwahl für ein Mitglied der Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2026/2029; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang vom 14. Juni 2026

Colin Gerber hat seine Demission als Präsident der Finanzkommission infolge Wegzugs per 31. Mai 2026 eingereicht.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2026/2029 wurde auf Sonntag, 14. Juni 2026 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Staffelbach zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Staffelbach bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 01. Mai 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).

Wahlbüro Staffelbach

Wahl- und Abstimmungsunterlagen vom 28. September 2025

Beim Versand der Unterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 28. September 2025 wurde vereinzelten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versehentlich kein Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt.

Die Stimmberechtigten werden daher gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu kontrollieren und sich umgehend bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 745 88 88, Schalter oder Mail gemeindekanzlei@staffelbach.ch) zu melden, sofern sie keine Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten haben. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden nach der Meldung per A-Post zugestellt oder können bei der Gemeinde nach Vereinbarung abgeholt werden.

Zudem haben einzelne Stimmberechtigte die Unterlagen für den Abstimmungs- und Wahltermin vom 28. September 2025 doppelt erhalten.

Die Stimmberechtigen werden daher gebeten zu prüfen, ob sie zwei Kuverts mit identischen Abstimmungs-/Wahlunterlagen erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, ist ein Kuvert bzw. dessen Inhalt der Gemeindekanzlei zu überbringen oder direkt zu vernichten.

Sollte die Stimmabgabe trotzdem doppelt erfolgen, wird diese vom Wahlbüro für ungültig erklärt.

Für das Versehen bitten wir um Entschuldigung.

Die Gemeindekanzlei