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Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wie folgt veröffentlicht:

Ortsbürgergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
  2. Zustimmung zum Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde
  3. Wahl Stimmenzähler / Wahlbüro
  4. Wahl Finanzkommission

Für die Beschlüsse der Traktanden 1 – 4 wurde das Beschlussquorum von 1/5 bei den Abstimmungen nicht erreicht und sie unterstehen daher dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt werden. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

 

Einwohnergemeinde

  1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
  2. Zustimmung zum Mehrwertabgabereglement
  3. Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 102'000.00 zur Sanierung der Aussenhülle der Mehrzweckhalle
  4. Zustimmung zum Budgetkredit in der Höhe von CHF 65'600.00 zur Sanierung der Gemeindeverwaltung
  5. Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 340'000.00 für den Brückenersatz Suhre Süd
  6. Zustimmung zum Verpflichtungskredit in der Höhne von CHF 84'739.00 (inkl. MWST) fürs Vorprojekt zur Regionalisierung der Abwasserreinigung Wynen-, Suhren-, Uerkental
  7. Zustimmung zum Budget 2026 mit einem Gemeindesteuerfuss von 119%
  8. Ablehnung des Überweisungsantrags Tempo 30 in der Sonnmatt

Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum, d.h. sie sind einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von mindestens einem Viertel der Stimmberechtigten in einem schriftlichen Begehren innert 30 Tagen seit Publikation der Beschlüsse verlangt wird. Unterschriftenlisten können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens eingereicht werden.

 Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2025

 GEMEINDERAT STAFFELBACH

 

Wahl- und Abstimmungsunterlagen vom 28. September 2025

Beim Versand der Unterlagen für den Wahl- und Abstimmungssonntag vom 28. September 2025 wurde vereinzelten Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern versehentlich kein Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt.

Die Stimmberechtigten werden daher gebeten, ihre Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu kontrollieren und sich umgehend bei der Gemeindekanzlei (Tel. 062 745 88 88, Schalter oder Mail gemeindekanzlei@staffelbach.ch) zu melden, sofern sie keine Wahl- und Abstimmungsunterlagen erhalten haben. Die Stimm- und Wahlunterlagen werden nach der Meldung per A-Post zugestellt oder können bei der Gemeinde nach Vereinbarung abgeholt werden.

Zudem haben einzelne Stimmberechtigte die Unterlagen für den Abstimmungs- und Wahltermin vom 28. September 2025 doppelt erhalten.

Die Stimmberechtigen werden daher gebeten zu prüfen, ob sie zwei Kuverts mit identischen Abstimmungs-/Wahlunterlagen erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, ist ein Kuvert bzw. dessen Inhalt der Gemeindekanzlei zu überbringen oder direkt zu vernichten.

Sollte die Stimmabgabe trotzdem doppelt erfolgen, wird diese vom Wahlbüro für ungültig erklärt.

Für das Versehen bitten wir um Entschuldigung.

Die Gemeindekanzlei