Revision Nutzungsplanung
Die Unterlagen der Revision Nutzungsplaung sind in der 2. Vorprüfung beim Kanton.
Die Unterlagen der Revision Nutzungsplaung sind in der 2. Vorprüfung beim Kanton.
Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL)
«Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) leistet eine Gesamtschau über das gesamte Gemeindegebiet. Es trägt zur Schärfung des Gemeindeprofils bei, indem es eine räumlich-strategische Vorstellung davon vermittelt, wie sich die Gemeinde gesamthaft und in den verschiedenen Gebieten in den nächsten 25 Jahren entwickeln soll. Es zeigt auf, welche Gebiete sich in welchem Masse für die hochwertige Innenentwicklung eignen, und legt entsprechende Schwerpunktgebiete fest. Es klärt aber auch, welche Elemente und Gebiete unverändert bleiben oder sich bewusst nur wenig entwickeln sollen.» (Kanton Aargau, 2020). So beschreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die Funktion und den Zweck, welcher hinter dem Räumlichen Entwicklungsleitbild steckt.
Die allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Staffelbach aus dem Jahre 2007 wird zur Zeit in einer Gesamtrevision überprüft und dem übergeordneten Gesetz angepasst.
Zur Erarbeitung des räumlichen Entwicklungsleitbilds wurde am 19. Januar 2019 ein halbtägiger Workshop durchgeführt. In zwei Input-Referaten wurden die bisherige Entwicklung, die Ausgangslage heute sowie die raumplanerischen Rahmen-bedingungen erläutert. Anschliessend haben rund 25 Einwohnerinnen und Einwohner in drei Gruppenarbeiten die Stärken und Schwächen der Gemeinde, Visionen und Ziele sowie wichtige Merkmale der Quartiere erarbeitet.
Das Leitbild zur räumlichen Entwicklung besteht aus zwei Plänen und dem vorliegenden Erläuterungsbericht. Im Bericht werden die kantonalen, regionalen und kommunalen Grundlagen erläutert. Sie sind in den Erarbeitungsprozess einbezogen worden. Zudem befasst sich das REL mit der Gemeindeentwicklung. Bestandteile sind statistische Auswertungen zu den Themen Bevölkerung, Arbeit und Erwerb sowie Bau- und Wohnungswesen der Gemeinde Staffelbach. Mit den statistischen Auswertungen werden die bisherigen Entwicklungen zu den oben genannten Themen aufgezeigt und zusätzlich die Entwicklungspotenziale im Siedlungsgebiet ermittelt. Zudem wurden die thematischen Leitsätze und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung bearbeitet. Diese werden in der räumlichen Entwicklungsstrategie gebietsspezifisch konkretisiert
Grundsätzlich ist das REL also ein Baustein, welches strategische Ziele und Absichten für jedes Gebiet aufzeigen soll, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen.